Kommunale Waldbesitzer fordern eine Überarbeitung der Grundsätze für die Waldnutzung in FFH-Gebieten (Fanuna-Flora-Habitat-Gebieten), damit die Wäldern auf ganzer Fläche fit für den Klimawandel gemacht werden können. „Im Kampf gegen den Klimawandel sollen die Waldbesitzer einerseits auf einen großen Mix verschiedenster Baumarten setzen. Gleichzeitig aber will der Naturschutz in FFH-Waldgebieten bestimmte Baumarten wie Fichte und Eiche oder die klimaresistente Douglasie und Roteiche nicht mehr dulden. Dieser Widerspruch muss beseitigt werden. In den Wäldern der Zukunft und damit auch in den FFH-Waldgebieten brauchen wir die ganze Palette an Baumarten, weil nur ein Wald aus vielen Baumarten mit unterschiedlichen ökologischen Eigenschaften flexibel auf die Klimaveränderungen reagieren kann“, so der Vorsitzende des Gemeinsamen Forstausschusses der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“, Verbandsdirektor Winfried Manns (Mainz), anlässlich der Herbsttagung der kommunalen Waldbesitzer in Brilon.
Auf dieser Tagung stellte der Leiter des Instituts für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft, Prof. PD Dr. Matthias Dieter (Johann Heinrich von Thünen-Institut Hamburg), die Ergebnisse des Verbundforschungsprojektes „FFH-Impact“ vor. Mit diesem Projekt wurden erstmals die naturalen und wirtschaftlichen Auswirkungen der FFH-Richtlinie auf die Forst- und Holzwirtschaft ermittelt.
„Niemand kann wegen des Klimawandels dem Waldbesitzer sagen, ob der Baum, den er heute pflanzt, in 100 Jahren noch der richtige Baum ist. Wir wissen aber heute, dass der Klimawandel neue Waldbaustrategien gegen Extremereignisse erforderlich macht. Dabei ist die beste Versicherung gegen den fortschreitenden Klimawandel ein breit aufgestellter Mischbestand mit vielen, heute standortgerechten Baumarten. Das gilt auch für die FFH-Waldgebiete, die gleichermaßen vom Klimawandel betroffen sind“, begründet Manns ein Umdenken im Management der europäischen Waldschutzgebiete. Es dürfe zukünftig grundsätzlich keine „Ausschlussverbote“ mehr für Baumarten geben. Die kommunalen Waldbesitzer setzen dabei auf bewährte Bäume wie beispielsweise die trockenheits- und hitzetolerante Eiche, Winterlinde, Roteiche, Birke, Aspe, Erle, Lärche oder Kiefer. Sie wollen aber auch auf neue, bereits etablierte fremdländische Baumarten wie Douglasie oder Küstentanne auf Standorten, wo sie im Vergleich zur aktuellen Bestockung eine bessere Eignung und Anpassungsfähigkeit haben, nicht verzichten.
Die Vertreter des deutschen Kommunalwaldes kritisieren ferner die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Standards, naturschutzfachlichen Vorgaben und Verbote zur Wahrung des Erhaltungszustandes der FFH-Wälder. So gäbe es beispielsweise für das gleiche Schutzobjekt in den Bundesländern deutlich voneinander abweichende Anforderungen, die unterschiedliche Auswirkungen auf die forstliche Bewirtschaftung hätten. Die Restriktionen bei der Auswahl der Baumarten oder der großflächigen Verjüngungsmaßnahmen ständen nicht nur aus Sicht der Wissenschaftler des Instituts für Ökonomie der Forst- und Holzwirtschaft im Widerspruch zu Eigentümerentscheidungen und der waldbaulichen Dynamik.
Die Kommunalwaldvertreter sehen darüber hinaus noch gravierende Lücken in den Naturschutzkonzepten der Bundesländer, weil diese die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht erfüllen würden. Behördliche Verfügungen über FFH-Maßnahmen ohne entsprechende Entschädigungsregelungen seien somit rechtswidrig. Sie fordern daher von den Bundesländern, hier dem Beispiel von Nordrhein-Westfalen zu folgen und endlich dafür Sorge zu tragen, dass FFH-belastete kommunale Forstbetriebe eine finanzielle Entschädigung für ihren Mehraufwand und insbesondere für die Mindererträge durch Bewirtschaftungsbeschränkungen und den Verlust von Produktionsfläche erhalten. Nach den Ergebnissen des Verbundforschungsprojektes seien Kommunalwaldbetriebe mit einem hohen Anteil an Buchenwäldern besonders betroffen. Die Mindereinnahmen bzw. finanziellen Mehraufwendungen durch FFH bewegen sich in einer Größenordnung von bis zu 234,- Euro/Jahr/Hektar. Darüber hinaus können Forstbetriebe durch die Umsetzung von FFH-Maßnahmenplanungen einen Ertragswertverlust erfahren. Dieser lag beispielsweise in den untersuchten Forstbetrieben mit Buchen-Lebensraumtypen bei rund 2.500 Euro/Hektar.
Die Wissenschaftler warnten davor, dass in diesen Betrieben sogar die Auf-rechterhaltung ihrer im Vergleich zum Privatwald höheren Schutz- und Erho-lungsleistungen durch FFH-Maßnahmen somit gefährdet werde.
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