Die MICHAEL WEINIG AG, Tauberbischofsheim, und die HOMAG Holzbearbeitungssysteme GmbH, Schopfloch, geben bekannt, dass sie ihre patentrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit den HOMAG Bearbeitungszentren des Typs BMB 900 powerProfiler einvernehmlich und gütlich beigelegt haben. Dazu haben die beiden Unternehmen am 09.12.2013 eine Vergleichsvereinbarung unterschrieben.
HOMAG erkennt die Urteile des Landgerichts Mannheim und des Bundespatentgerichts an und verzichtet auf eine Berufung. Das WEINIG-Patent (DE 101 37 839) hat in Deutschland weiterhin Bestand und wird von HOMAG vollumfänglich anerkannt. Der für WEINIG entstandene Schaden wird von HOMAG durch eine Vergleichszahlung ausgeglichen.
Durch die geschlossene Vergleichsvereinbarung werden alle bereits an Kunden ausgelieferten Bearbeitungszentren des Typs BMB 900 powerProfiler von Ansprüchen freigestellt und können weiterhin uneingeschränkt verwendet werden. Des Weiteren ist HOMAG dazu berechtigt, eine vereinbarte Anzahl an Bearbeitungszentren mit dem WEINIG-Patent bis Ende 2014 anzubieten und diese bis 2015 unter Nutzung des WEINIG-Patents herzustellen.
Beide Unternehmen haben vereinbart, über den Inhalt der Vergleichsvereinbarung Stillschweigen zu bewahren.
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