Wasserwirtschaft stellt sich über andere Waldfunktionen



Mit dem Deutschen Verein des Gas und Wasserfachs e.V. (DVWG) und der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hat sich die Wasserwirtschaft in einem jüngst bekannt gewordenen Entwurf eines Arbeitsblatts zur „Gewässer schützenden Waldbewirtschaftung“ über alle anderen Waldfunktionen gestellt. Abseits von allen gesetzlichen Normen und ohne Konsultierung forstfachlicher Kompetenzen in den Ministerien und Verbänden sollen wichtige Entscheidungsspielräume von Waldbesitzern und Forstleuten eingeschränkt werden. Eine einseitig auf rein wasserwirtschaftliche Notwendigkeiten abgestellte Waldbewirtschaftung lehnt der Bund Deutscher Forstleute (BDF) ab.

Im jüngst bekannt gewordenen Entwurf des Arbeitsblatts „Grundsätze und Maßnahmen einer Gewässer schützenden Waldbewirtschaftung“ von DVWG und DWA stellt die Wasserwirtschaft ihre speziellen Anforderungen über alle anderen Leistungen des Waldes.

Beide Verbände versuchen, aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendige forstliche Bewirtschaftungsgrundsätze zu begründen. Danach wäre erst unter der Prämisse der Wasserschutzfunktion eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft gegeben.

„Eine einseitig ausgerichtete Bewirtschaftung unserer Wälder lehnen wir grundsätzlich ab. Sie ist nicht nur fachlich unhaltbar sondern widerspricht auch der Ausrichtung auf eine multifunktional nachhaltige Forstwirtschaft, die alle Waldfunktionen gleichermaßen im Blick hat und verzerrt zudem die Dimensionen der Nachhaltigkeit“, so Hans Jacobs, Bundesvorsitzender des BDF.

Die Festlegungen zur ordnungsgemäßen Forstwirtschaft trifft der Gesetzgeber im Bundeswald- und den Länderwaldgesetzen. Darin enthalten sind auch die Gemeinwohlleistungen, die der Wald , die Betriebe und Forstleute für die Gesellschaft erbringen. Die vom DVWG und DWA detailliert geforderten Maßnahmen und Grenzen der Forstwirtschaft gehen weit darüber hinaus und übersteigen damit auch in Teilen die Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

Die Forderungen sind ausgleichspflichtig. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Wasserwirtschaft mit den meist unentgeltlichen Leistungen der Waldbesitzer nicht unerhebliche Kosten für die Wasseraufbereitung einspart.

„Zwei Drittel der Wassereinzugsgebiete in Deutschland liegen im Wald. Die Waldbesitzer und Forstleute erfüllen bereits jetzt und nicht erst seit gestern hohe Anforderungen. Wasserwirtschaft und Forstwirtschaft sollten weiter an ihren freiwilligen Kooperationen zur Absicherung der Ressource Wasser arbeiten“, so Jacobs weiter.

Der BDF empfiehlt dem DVWG und der DWA die grundlegende Überarbeitung ihres Arbeitsblatts und fordert sie auf, die Gespräche zu freiwilligen Kooperationen zwischen dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR) als zentralen Gremien beider Wirtschaftszweige nicht zu torpedieren.

So kann allen Interessen Rechnung getragen werden.

„Das Zeitalter ordnungspolitischer Keulen zur Durchsetzung sektoraler Interessenslagen gehört seit langem der Vergangenheit an, auch die Wasserwirtschaft sollte anfangen, die Forstwirtschaft als Partner zu betrachten“, so Hans Jacobs abschließend.

Autor:
Holzi am 17. Sep. 2013 um 13:11 Uhr
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