Der Wald ist keine Schraubenfabrik!



Das Bundeskartellamt will im Rundholzverfahren gegen das Land Baden-Württemberg wesentliche Teile der Aufgaben der Forstwirtschaft unter das Primat des Wettbewerbsrechts stellen. Dies hat Auswirkungen auf die Bewirtschaftung und Pflege des Waldes in ganz Deutschland. Das Bundeskartellamt negiert damit die Daseinsvorsorge durch die Forstwirtschaft. Der Bund Deutscher Forstleute fordert die Politik zum Handeln auf und unterstützt die Novellierung des Bundeswaldgesetzes, die forstwirtschaftliche Maßnahmen vom Kartellrecht ausnehmen soll, die nicht direkt der Holzvermarktung dienen.

Das Bundeskartellamt betrachtet im aktuellen Verfahren den Wald als reine Holzressource und will die Bündelung der Holzvermarktung durch den staatlichen Forstbetrieb unterbinden. Das dadurch sowohl die Beratung und Betreuung von kommunalen und privaten Waldbesitzern als auch die Holzbeschaffung der holzverarbeitenden Industrie erschwert werden, wird wissentlich in Kauf genommen.

Darüber hinaus verschließt das Bundeskartellamt vor dem Umstand die Augen, dass durch die Forstwirtschaft wesentliche Teile der Daseinsvorsorge garantiert werden. „Der Wald ist mehr als die Summe seiner Bäume! Wald bedeutet Klima- und Naturschutz. Er sorgt für saubere Luft. Er ist Erholungsort, Arbeitsplatz und Lernort. Dafür sorgen Forstleute in öffentlichen und privaten Wäldern. Dies wird durch waldbauliche Tätigkeiten und die Planungen für die Zukunft erreicht. Das sollte das Bundeskartellamt zur Kenntnis nehmen und sich lediglich um die Holzvermarktung ab dem Zeitpunkt des Verkaufes an sich kümmern“, so Hans Jacobs, Bundesvorsitzender des BDF.

Die Pflege und Bewirtschaftung des Waldes garantieren die zahlreichen Gemeinwohlleistungen. Im Wald herrschen besondere Produktionsbedingungen, z.B. sehr lange Produktionszeiträume. Die Waldgestaltung während der „Produktion“ des Rohstoffs Holz ist untrennbar mit der Sicherung der Waldfunktionen verbunden. Dies sollte das Bundeskartellamt bei seinen Entscheidungen mit genügendem Ermessen berücksichtigen.

Der BDF Bundesvorstand hat auf seiner Herbstsitzung am vergangenen Wochenende ein entsprechendes Positionspapier verabschiedet. Darin heißt es, dass
waldbauliches Handeln neben der Erzeugung von Holz auch ganz wesentlich die nachhaltige Erhal-tung aller Waldfunktionen sichert.
forstliches Handeln vom Waldbau bis zur Holzbereitstellung nicht ausschließlich unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet werden darf.
es auch in Zukunft möglich sein muss, forstliche Tätigkeiten in diesen Bereichen unabhängig von den Beschränkungen des § 1 GWB (Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen) durchführen zu können.

Der BDF tritt dafür ein, dass private und kommunale Waldbesitzer bei nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegenden forstlichen Dienstleistungen frei zwischen nichtstaatlichen und staatlichen Anbietern wählen können. Die Voraussetzung hierfür muss die forstfachliche Qualifikation der Anbieter sein.

Der BDF gestaltet gemeinsam mit dem Deutschen Forstwirtschaftsrat am 12.11.2014 eine Diskussion zum Bundeskartellamtsverfahren mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und Vertretern der Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerien.

Autor:
Holzi am 11. Nov. 2014 um 05:17 Uhr
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