Holzbauverbände gegen betriebliche Zwangszertifizierung



Die führenden deutschen Holzbauverbände DHV, ZMH und 81fünf erteilen dem Ansinnen der Bundesregierung eine klare Absage, von Holzbauunternehmen eine eigene Zertifizierung zum lückenlosen Nachweis des ausschließlichen Holzbezugs aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern zu fordern. Nach Einschätzung hochrangiger Verbandsvertreter reicht der Nachweis der Beschaffung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft bei zertifizierten Sägern oder Händlern in seiner bisherigen Form vollkommen aus. Ihre ablehnende Haltung gegenüber jedem weitergehenden Gesetzgebungsvorhaben wollen DHV, ZMH und 81fünf als Votum gegen Kostentreiberei am Bau durch überbordende Bürokratie verstanden wissen.

Ursprünglich wollte der Gesetzgeber die Vorlage eines sog. Chain-of-Custody-Zertifikats ab 1. Juli 2016 zur Bedingung für alle Holzbaubetriebe machen, die bei öffentlichen Ausschreibungen des Bundes berücksichtigt werden wollen. Der darauf zielende gemeinsame Erlass des BMWi, BMELV, BMU und BMVBS (Erlass BI7 - 81064.3/3-1 vom 8.12. 2015 zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung) wurde am 22. April 2016 jedoch vorläufig wieder ausgesetzt, um den Begriff "endverarbeitendes Unternehmen" näher zu definieren, wie es hierzu von amtlicher Seite heißt.

Altes Recht gilt weiterhin

"Bis zur Wiedervorlage einer wie auch immer gearteten überarbeiteten Fassung gilt - entgegen anderslautender Meldungen in der Holzbau-Fachpresse - weiterhin das bisherige Recht, wonach es für Holzbauunternehmen genügt, den Bezug ihres Holzes bei einem entsprechend zertifizierten Säger oder Händler per Erklärung des Zulieferers nachzuweisen", stellt DHV-Präsident Erwin Taglieber aus gegebenem Anlass klar. http://www.d-h-v.de

Besser ruhen lassen

Erwin Taglieber, der die Interessen von über 300 mittelständischen Holzbauunternehmen unter anderem im Deutschen Holzwirtschaftsrat (DHWR) vertritt, appelliert an den Bund , das Gesetzgebungsvorhaben nicht weiter zu verfolgen. "Es könnte als Misstrauensbekundung der öffentlichen Hand gegenüber dem ehrbaren Zimmererhandwerk aufgefasst werden. In jedem Fall stellt es eine nicht hinzunehmende wirtschaftliche Beeinträchtigung aller Holzbauunternehmen dar, die sich auch in Zukunft um Aufträge des Bundes, der Länder und Kommunen chancenreich bewerben wollen. Für die angestrebte Zwangszertifizierung haben unsere Unternehmen weder Ressourcen übrig noch Verständnis", bezieht der DHV-Präsident Position.

Unverständnis über das Regelungsvorhaben des Bundes äußert auch DHV-Vizepräsident Ulf Cordes, der als Geschäftsführer eines angesehenen Holzbaubetriebs in Norddeutschland von dem Erlass ebenfalls betroffen wäre: "Man muss sich das einmal vorstellen: Nur weil rein theoretisch die Möglichkeit bestünde, dass ein Zimmereibetrieb oder Holzbauunternehmen benötigtes Bauholz nicht nur bei seinem zertifizierten Stammlieferanten, sondern auch bei einem vermeintlich nicht-zertifizierten Sägewerk oder Holzhändler einkaufen könnte, sollen sich sämtliche Betriebe, die Holzbauleistungen für die öffentliche Hand erbringen wollen, selbst auch zertifizieren lassen. Eine solche Reihum-Zertifizierung ist schon deshalb völlig überflüssig, weil die allermeisten mittelständischen Holzbauunternehmen ihren gesamten Holzbedarf traditionell bei einem einzigen - zumeist über Jahrzehnte angestammten - Sägewerk bzw. Holzhändler decken. Was also sollte eine zusätzliche CoC-Zertifizierung der Betriebe bringen?", drückt Ulf Cordes seine Verwunderung über das Ansinnen des Gesetzgebers aus.

Unnötige Preistreiberei

Da jeder Holzbaubetrieb, der sich einer CoC-Zertifizierung unterzieht, den damit verbundenen - jährlich wiederkehrenden - Aufwand auf die von ihm angebotenen Bauleistungen umlegen muss, um wirtschaftlich arbeiten zu können, führt die vom Bund angestrebte betriebliche Zertifizierung automatisch zu höheren Preisen - die bei öffentlichen Bauvorhaben letztlich vom Steuerzahler zu tragen sind. Für DHV-Präsident Erwin Taglieber läuft der momentan außer Kraft gesetzte Zertifizierungserlass daher den wesentlichen Aufgaben ausschreibender staatlicher Stellen zuwider, die von Gesetzes wegen zu sparsamer Mittelverwendung verpflichtet sind.

Ohne Wettbewerbsvorteil

Das bisweilen angeführte Argument, nach Abschluss der CoC-Zertifizierung habe der betreffende Betrieb die Möglichkeit, mit dem Nachhaltigkeitssiegel "PEFC " oder "FSC " für sich zu werben, hält DHV-Präsident Taglieber - der selbst ein erfahrener und erfolgreicher Holzbauunternehmer ist - für Augenwischerei: "Wenn alle, die sich um öffentliche Bauaufträge bewerben wollen, ein Nachhaltigkeitssiegel führen - worin soll denn da der Vorzug liegen, mit dem ein Unternehmen im Vergleich zu seinen ebenfalls zertifizierten Mitbewerbern in den Augen eines potenziellen Kunden punkten könnte?! Die CoC-Zertifizierung der Holzbaubetriebe würde in meinen Augen allein den Zertifikatsanbietern und den zur Zertifizierung berechtigten Prüfstellen nützen. Der Wald erscheint hierbei - leider - nur als Mittel zum Zweck."

Gemeinsame Interessen von DHV, ZMH und 81fünf

Mit zusammen über 300 Mitgliedsbetrieben bilden der Deutsche Holzfertigbau-Verband e.V. (DHV, Ostfildern) http://www.d-h-v.de , die Vereinigung ZimmerMeisterHaus (ZMH, Schwäbisch Hall) und die Gruppe 81fünf AG (Lüneburg) eine leistungsstarke Gemeinschaft, die übereinstimmende Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft seit Dezember 2015 gebündelt artikuliert. Größte Organisation in diesem Verbund ist der DHV, der als zentrales Sprachrohr fungiert.

Zu den Mitgliedsunternehmen der drei holzwirtschaftlichen Verbände, die das Bauen in Deutschland nachhaltig mitgestalten, zählen handwerkliche Zimmerei- und Holzbaubetriebe, Architektur- und Planungsbüros sowie Zulieferfirmen aller baubeteiligten Gewerke. Darüber hinaus gehören Sägewerke, Baumaschinenhersteller sowie Dienstleister aus bauaffinen Branchen wie zum Beispiel Gebäude-Energieberater, Statiker, Softwareentwickler, Vermessungsingenieure und Medienvertreter dem holzwirtschaftlichen Interessenverbund an. Das gemeinsame Ziel heißt Holzbau komplett: von der Beratung über die Planung und Vorfertigung bis zur bezugsbereiten Ausführung von Wohnhäusern, Büro-, Gewerbe- und Zweckbauten in allen erdenklichen Formen und Größen.

Autor:
Holzi am 31. Mai 2016 um 09:34 Uhr
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