Im Zuge der Bemühungen der Europäischen Union natürliche Lebensräume zu erhalten und die weitere Schädigung bedrohter Arten zu verhindern, sind in Deutschland in den vergangenen Jahren rund 3,3 Millionen Hektar Festlandfläche als sogenannte Flora Fauna Habitat-Gebiete (FFH) ausgewiesen worden. Deutschland wird bei der Umsetzung der FFHRichtlinie eine große Verantwortung für die Erhaltung der mitteleuropäischen Buchenwaldareale zugesprochen. Die besondere Rolle beim Schutz dieser Laubwaldgesellschaften spiegelt sich auch in dem europaweit einzigartig hohen Anteil an Waldflächen wieder: Derzeit sind 51% der gemeldeten FFH-Festlandsflächen Deutschlands Wälder, dies entspricht rund 1,65 Millionen Hektar.
Im Zuge der Bewertung der Buchenwaldareale Deutschlands bei der FFHGebietsausweisung wurde ein „günstiger Erhaltungszustand“ der kontinentalen Hainsimsenund Waldmeister-Buchenwälder festgestellt. Trotzdem fordern die Naturschutzverbände nun 50 % dieser Flächen unter „Prozessschutz“ zu stellen, also aus der forstlichen Bewirtschaftung zu nehmen. „Dass sich diese Wälder jedoch nur durch eine nachhaltige und generationenübergreifende pflegliche Bewirtschaftung so positiv entwickeln konnten, wird bei der Diskussion um die Ausweisung von Prozessschutzflächen völlig außer Acht gelassen“, so Lars Schmidt, Vizepräsident des Bundesverbandes der Säge- und Holzindustrie Deutschland.
Die Forderung der Naturschutzverbände würde rund 13 % der Gesamtwaldfläche Deutschlands betreffen, mit einem Nutzungsverzicht auf rd. 850.000 ha Waldfläche. BSHDVizepräsident Lars Schmidt: „Allein die Durchführung der wissenschaftlichen Erfassung, Planung, Umsetzung, Kontrolle und Schulung der FFH-Richtlinie kostet Deutschland heute schon jährlich 620 Mio. €. Der volkswirtschaftliche Schaden durch den Nutzungsausfall und insbesondere der Verlust von Arbeitsplätzen sind in diesem Betrag noch nicht enthalten. Zudem wäre eine weitere Verschärfung der ohnehin angespannten Rohholzversorgung absehbar.“
Ein weiterer Kritikpunkt des BSHD sind die geforderten Verträglichkeitsprüfungen, die zu einer zusätzlichen und vermutlich erheblichen Einschränkung des Holzaufkommens in diesen Gebieten führen könnten. Vor jeder Hiebsmaßnahme in einem FFH-Gebiet müsste eine solche „Verträglichkeitsprüfung“ durch die zuständige Naturschutzbehörde erfolgen. Im Rahmen des neuen Bundesnaturschutzgesetzes mit Gültigkeit zum 1.3.2010 wurde über die Verträglichkeitsprüfung erneut diskutiert und schon jetzt stark zu Gunsten des Naturschutzes verschoben.
Der Bundesverband der Säge- und Holzindustrie Deutschland e.V. (BSHD) hat seine regelmäßig erscheinende „Schwarze Liste“ aktualisiert, um mögliche Gefahrenpotentiale für die Bewirtschaftung des Waldes und die Nutzung des wertvollen Rohstoffes Holz durch überzogenen Naturschutzauflagen aufzuzeigen. Durch das Monitoring der relevanten Gesetze und Verordnungen hat der BSHD einen Überblick über mögliche Verschärfungen und gibt die Liste als wertvolles Hilfsmittel auch an die politischen Entscheidungsträger weiter.
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