Waldbesitzer warnen vor Waldspaziergängen nach Orkan



Mit Windgeschwindigkeiten bis zu 150 km/h ist das Orkantief Niklas in den letzten Tagen über Deutschland hinweggefegt und hat dabei auch in vielen Wäldern zahlreiche Schäden angerichtet. Wie in den Städten, so heißt es jetzt auch in den Wäldern: aufräumen. Bis alle Wege wieder frei und sicher sind, rät AGDW–Die Waldeigentümer den Bürgern erst einmal, auf Waldspaziergänge zu verzichten.

Das in den letzten Tagen über Deutschland wütende Orkantief „Niklas“ hat auch in vielen Waldgebieten für große Schäden gesorgt. Das genaue Ausmaß der Schäden kann aktuell noch nicht beziffert werden. Die ersten Landesforsten melden jedoch, dass sie im Vergleich zum Orkan Kyrill 2007 nochmal mit einem blauen Auge davongekommen sind.

„Für die Waldbesitzer stellen die Sturmschäden trotzdem erhebliche finanzielle Belastungen dar“, sagt Alexander Zeihe, Hauptgeschäftsführer des Verbandes AGDW–Die Waldeigentümer. Allein die Aufräumarbeiten werden viel Zeit und Geld kosten. An erster Stelle steht dabei eine genaue Schadensbetrachtung: Welche Bäume wurden wie stark beschädigt? Welcher Baum muss aus Sicherheitsgründen gefällt werden? Welches Holz lässt sich noch für welche Zwecke nutzen? Und wo muss wieder aufgeforstet werden?

Osterspaziergang im Wald besser meiden

Bis die Waldwege wieder freigeräumt sind und das gefallene Holz aus dem Wald abtransportiert wurde, rät die AGDW Erholungssuchenden und Freizeitsportlern in den nächsten Tagen besser auf einen Spaziergang im Wald zu verzichten.

AGDW-Hauptgeschäftsführer Alexander Zeihe: „Nach schweren Stürmen lauern im Wald viele Gefahren, da noch zahlreiche losgebrochene Äste in den Baumkronen hängen oder Bäume schräg stehen, die teilweise entwurzelt wurden. Diese Äste können bereits mit der nächsten Windböe unvermittelt herabfallen. Wir raten deshalb, auch dem Wald eine kleine Erholungspause zu geben und zu warten, bis die Waldarbeiter die Aufräumarbeiten abgeschlossen haben.“

Betreten der Wälder erfolgt auf eigene Gefahr

Wichtig zu wissen: Besucher betreten und nutzen den Wald in der Regel auf eigene Gefahr. Dies hat ein Urteil des Bundesgerichtshofes zur sogenannten Verkehrssicherungspflicht auf Waldwegen im Jahr 2012 bestätigt: Die Waldbesitzer haften nur für „atypische“ Gefahren im Wald, das heißt nur für die Schäden, die nicht durch die Natur des Waldes verursacht werden. Der Großteil der Unfallursachen im Wald ist dagegen „waldtypisch“ und der Waldeigentümer braucht deshalb für diese Fälle nicht einzustehen. Beispiele hierfür sind Äste, die nach einem Sturm abbrechen oder Wege, die nasses Laub, Schnee, Eis oder Matsch zur Rutschbahn machen.
Die AGWD rät Waldbesuchern deshalb umso mehr, die Warnhinweise und Absperrungen im Wald ernstzunehmen und nur die Bereiche des Waldes zu betreten, die von den Experten freigegeben sind.

Autor:
Holzi am 02. Apr. 2015 um 16:26 Uhr
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Comments

Bei uns in Hagen sind auch einige Bäume umgekippt oder kurz davor umzukippen. Deshalb kann ich nur zustimmen.. Eye-wink

Michael90 um 18:19 Uhr

Woher erfahre ich, ab wann die Waldwege wieder begehbar sind? Barf!

Georg um 13:38 Uhr

Guten Abend Georg,
frag am besten bei dem Forstamt nach, wo du gerne wandern/spazieren gehen möchtest. Es ist schwer zu sagen bis jetzt wie groß die Schäden sind, auch kann immer mal wieder ein loser Ast aus den Baumkronen fallen. Da sollte man immer dran denken.

Gruß

Michael Finger
Holztechniker

Statistik->Die einzige Wissenschaft, bei der verschiedene Experten aus denselben Zahlen unterschiedliche Schlüsse ziehen können.
– Evan Esar (1899-1995), amerikanischer Humori

Holzi um 19:47 Uhr

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