Spielzeug muss vor allem eines sein: sicher und schadstoffarm



Weihnachtszeit ist Geschenkezeit: Verbraucherschutzminister Johannes Remmel und Arbeitsminister Guntram Schneider raten in der Vorweihnachtszeit dazu, Spielzeug vor dem Kauf ganz genau zu begutachten und ein paar einfache Regeln zum Kauf von sicherem und damit kindgerechtem Spielzeug zu gewährleisten: „Spielzeug muss vor allem eins sein: sicher und schadstofffrei. Schauen Sie sich deshalb das Spielzeug vor dem Kauf im Laden genau an und lassen Sie es sich notfalls auspacken“, betonen die beiden Minister. Die Beratung vor dem Kauf eines Spielzeuges ist wichtig, um sich ein umfassendes Bild von der Qualität und Sicherheit zu machen.

Wichtige Kriterien zur Spielzeugsicherheit sind:
Kennzeichnung: Eltern sollten auf die Altersangaben achten. Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein kann, weil es beispielsweise Kleinteile enthält, die verschluckt oder eingeatmet werden können, muss mit einem entsprechenden Warnhinweis „ Nicht für Kinder unter 3 Jahre geeignet“ gekennzeichnet sein. Weitere wichtige Angaben auf der Verpackung sind das CE- Zeichen welches besagt, dieses Produkt genügt den europäischen Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheit. Sicherheitshinweise müssen in der jeweiligen Landessprache verfasst und der Hersteller oder Händler mit Anschrift angegeben sein.
Gütesiegel: Beim Kauf auf das freiwillige GS-Zeichen achten. Dieses deutsche Sicherheitszeichen wird von staatlich anerkannten Prüfstellen vergeben. Die Richtwerte für das GS-Zeichen, die zum Beispiel für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) eingehalten sein müssen, sind deutlich niedriger als die erst ab dem 20. Juli 2013 geltenden Grenzwerte der neuen EU-Spielzeugrichtlinie. Bisher gibt es keine rechtlich festgelegten Grenzwerte für PAK, nur Orientierungswerte.
Geruch: Hände weg von Spielzeug mit unangenehmen Geruch. Riecht Spielzeug zum Beispiel benzinartig, beißend oder stechend, ist dies meist ein Hinweis auf unerwünschte Chemikalien.
Kunststoff: Eine gute Orientierung gibt der freiwillige Hinweis „PVC-frei“ oder „phthalatfrei“ bei kunststoffhaltigem Spielzeug. Phthalate sind Weichmacher, die die Kunststoffe elastischer machen und gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Seit Anfang des Jahres 2007 sind bestimmte Phthalate in Spielzeug verboten.
Verarbeitung: Ist das Spielzeug stabil? Besitzt es ablösbare Kleinteile wie Augen oder Knöpfe? Spielzeug sollte vor dem Kauf genau angeschaut werden. Verletzungsgefahr besteht zum Beispiel bei scharfen Spitzen oder Kanten. Holzspielzeug sollte glatt sein. Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen. Hier ist Vorsicht geboten.
Lackierte Oberflächen: Vor dem Kauf sollte ein einfacher ‚Reibetest’ gemacht werden, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Bleibt Farbe am Finger, dann lieber nicht kaufen.

„Kaufen Sie, wenn möglich, qualitätsbewusst ein. Billiges Spielzeug kann meist die Qualitätsstandards nicht einhalten“, empfehlen die beiden Regierungsmitglieder Remmel und Schneider. Fällt einer Verbraucherin oder einem Verbraucher ein Spielzeug auf, das eventuell unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte eine Meldung an das zuständige Lebensmittelüberwachungsamt oder die zuständige Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung erfolgen.

Die NRW-Landesregierung setzt sich seit längerem für eine Verschärfung der EU-Spielzeugrichtlinie ein. Bei zahlreichen Gesprächen in Brüssel und bei der Bundesregierung erneuerte Minister Remmel seine Forderung nach einer Null-Toleranz-Politik bei schädlichen Weichmachern und anderen gefährlichen Stoffen im Spielzeug. Remmel: „Es kann nicht angehen, dass Spielzeuge in Deutschland verkauft werden, die eine höhere Belastung mit Schadstoffen als Autoreifen enthalten.“ „Die EU-Chemikalienverordnung REACH verbietet schon jetzt viele gefährliche Chemikalien. Wir setzen uns gemeinsam auf nationaler und europäischer Ebene für die Aufnahme weiterer Verbote ein – nicht nur bei Spielzeug“, sagte Minister Schneider. Zugleich müssen die Grenzwerte für Schwermetalle in bestimmten Spielzeugmaterialien deutlich abgesenkt werden. Außerdem sollte es zu einem Verbot sämtlicher allergener Duftstoffe in Spielzeug sowie zu einem Verwendungsverbot für sämtliche lebertoxischen und erbgutschädigenden Weichmacher kommen.

Autor:
Holzi am 28. Nov. 2011 um 05:25 Uhr
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Eine sehr gute Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. Wenn man diese tatsächlich beachtet, ist man auf der sicheren Seite. Viel mehr kann man als besorgte Eltern auch nicht machen, außer sich regelmäßig zu informieren. Mit freundlichen Grüßen

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