Mit großem Unverständnis reagiert der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) auf einen aktuellen Kabinettsbeschluss zu einem Entwurf des Abwicklungsgesetzes für den Holzabsatzfonds und den landwirtschaftlichen Absatzfonds. Der Entwurf sieht die Überführung eventuell verbleibender Restmittel des Holzabsatzfonds (HAF) ohne jegliche Zweckbindung in den Bundeshaushalt vor.
Der DFWR hatte bereits Ende September in einer ausführlichen Stellungnahme zum Entwurf des Abwicklungsgesetzes klar Position bezogen. „Wir haben deutlich gemacht, dass das Gesetz der Tatsache Rechnung tragen muss, dass die Mittel direkt aus der Forst- und Holzwirtschaft stammen und daher nach Auflösung des HAF der Branche wieder zu Gute kommen müssen – alles andere wäre nicht nachvollziehbar!“ so Georg Schirmbeck, Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates.
Die Bundesregierung selbst habe als Antwort auf die aktuellen gesellschaftsund klimapolitischen Herausforderungen konsequent verschiedenste Strategien zur stärkeren Verwendung nachwachsender Rohstoffe entwickelt. Dabei spielt insbesondere auch die mit Spannung erwartete „Waldstrategie 2020“ eine tragende Rolle. Gerade vor diesem Hintergrund konterkariere der im Gesetzentwurf vorgeschlagene Weg den erklärten Willen der Bundesregierung, eine nachhaltige, multifunktionale Forstwirtschaft und die Verwendung von Deutschlands bedeutendsten nachwachsenden Rohstoff Holz zu stärken.
Der Gesetzentwurf wurde damit begründet, dass eine Rückübertragung der Gelder – bspw. an eine Gemeinschaftseinrichtung der Branche – rechtlich ausgeschlossen sei. „Der DFWR wird sich jetzt umso mehr im parlamentarischen Raum für eine zweckgebundene Verwendung der Mittel im Interesse der zahlreichen Forstbetriebe, Waldbesitzer und Unternehmen der Holzwirtschaft im ländlichen Raum einsetzen. Denn über deren Gelder wird hier entschieden“, so Schirmbeck.
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