Die EU sollte ihre Holzhandelsverordnung dahingehend erweitern, dass sämtliches Holz bzw. alle Holzerzeugnisse, die in Europa in Verkehr gebracht werden, aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen müssen. Dazu sollte die EU-Kommission entsprechende Vorschläge zur Ergänzung der EU-Holzhandelsverordnung vorlegen. Diese Forderung des Europäischen Parlaments² hat die Sprecherin für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, zum diesjährigen Tag des Tropenwaldes (14. September2011), unterstrichen.
„In ihrer Holzhandelsverordnung hat die EU im Jahr 2010 faktisch ein Importverbot für illegal geschlagenes Holz erlassen. Das war ein Riesen-Erfolg für die Urwaldschutz-Politik, denn illegaler Holzeinschlag ist in vielen Ländern ein Riesenproblem. Dieser Erfolg war aber erst ein Etappensieg für den internationalen Waldschutz. Denn Legalität des Holzeinschlags heißt noch lange nicht, dass das Holz nicht aus Raubbau, sondern aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. Denn viele Urwaldländer vergeben Lizenzen zur Rodung riesiger Urwaldflächen. Das Holz ist dann zwar formal legal geschlagen, aber hinsichtlich der ökologischen Folgen sind diese Lizenzen frevelhaft“, erläutert Behm ihre Forderung nach einer Erweiterung der Holz-Importregelungen. „Wenn die importierten Holzprodukte zukünftig aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen müssten, dann könnte Holz aus solchen ‚legalen Kahlschlägen‘ zukünftig nicht mehr importiert werden. Das wäre ein wichtiger, zusätzlicher Beitrag, um den nach wie vor erschreckend großen Waldverlust von jährlich 13. Mio. Hektar Wald vermindern zu können.
2) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Mai 2011 zu dem Grünbuch der Kommission über Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel (2010/2106(INI)), Drucksachen-Nr. P7_TA-PORV(2011)0226, siehe dort Nr. 22
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