Bundeskartellamt erzwingt Strukturveränderung der Forstverwaltung Baden-Württemberg



„Das Bundeskartellamt hat sich nach einer intensiven Diskussion aller relevanten Fragen in den letzten Monaten nun eindeutig positioniert und besteht unverändert auf strukturellen Änderungen der Forstverwaltung in Baden-Württemberg“, sagte Forstminister Alexander Bonde am Montag, 14. Juli 2014, in Stuttgart. Das Land habe gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden versucht, mit dem Bundeskartellamt Lösungen zu vereinbaren, die möglichst wenig Eingriffe in die bewährten Strukturen der Forstverwaltung und das bisherige, umfassende Dienstleistungsangebot für die waldbesitzenden Gemeinden und die privaten Waldbesitzenden bedeutet hätten. Das Land hatte dem Bundeskartellamt dazu in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden insgesamt sechs Lösungsmodelle vorgeschlagen. Letztendlich hatte das Bundeskartellamt aber nur zwei dieser Vorschläge als mit dem Kartellrecht vereinbar bewertet. „Die Landesregierung wird jetzt das Modell umsetzen, bei dem die Betreuung des Staatswaldes durchgängig in eine eigene Organisation überführt wird. Dann könnten unter dem Dach der Stadt- und Landkreise für über 75 Prozent und damit für einen möglichst großen Teil der Waldfläche die Aufgaben auch weiterhin gebündelt werden“, erklärte Forstminister Bonde den aktuellen Sachstand.

Die Bewirtschaftung des Staatswaldes muss mithin aus den unteren Forstbehörden der Stadt- und Landkreise herausgelöst und eigenständig organisiert werden. Der staatliche Forstbetrieb verkauft nur noch Holz aus dem Staatswald . Die umfassenden Dienstleistungsaufgaben der unteren Forstbehörden in der wirtschaftlichen Betreuung der nichtstaatlichen Waldbesitzer sowie das zugehörige Personal müssen aus kartellrechtlichen Gründen kommunalisiert werden, um die Einflussmöglichkeiten des Landes zu reduzieren. Da die hoheitlichen Aufgaben weiterhin im Rahmen der allgemeinen Landesverwaltung wahrgenommen werden können, muss eine Abgrenzung der hoheitlichen bzw. wirtschaftlichen Aufgaben erfolgen. Der zu gründende staatliche Forstbetrieb ermöglicht die effiziente Umsetzung der besonderen ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielsetzungen im Sinne einer vorbildlichen, umfassend nachhaltigen Bewirtschaftung („multifunktionale Forstwirtschaft“).

„Wir müssen jetzt den verbleibenden Spielraum nutzen und jetzt die Eckpunkte für die Neuausrichtung der gesamten Forstverwaltung definieren. Dazu wollen wir bis Ende September einen Beschluss des Ministerrats herbeiführen“, sagte Bonde. Damit würden die Grundlagen für die weiteren Abstimmungen mit dem Bundeskartellamt und die notwendigen, inhaltlich wie zeitlich anspruchsvollen Aufgaben bis zur Umsetzung festgelegt. Dazu müsse beispielsweise das Landeswaldgesetz angepasst werden. Ziel sei es, den Umstrukturierungsprozess bis 2017 abzuschließen.

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Hintergrundinformation:

Der vom Bundeskartellamt im Dezember 2013 übermittelte Beschlussentwurf zur waldbesitzartenübergreifenden Holzvermarktung durch das Land Baden-Württemberg hätte weitreichende Folgen für die Holzvermarktung, die derzeit bestehende Forstorganisation und die Waldbesitzenden. Darüber hinaus könnte dies auch zu Nachteilen für die Versorgung der Kunden der Säge- und Holzindustrie mit dem Rohstoff Holz führen. Das Land hat darauf mit einer umfassenden Stellungnahme reagiert und dem Bundeskartellamt verschiedene Lösungsmodelle unterbreitet. Nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen in den letzten Monaten besteht das Bundeskartellamt aber auf einer strukturellen Trennung der Waldbewirtschaftung.

Die Forstverwaltung verkauft derzeit auf der Grundlage des Landeswaldgesetzes neben dem Holz aus dem Staatswald auch Holz aus anderen Waldbesitzarten auf Dienstleistungsbasis gegen Kostenersatz. Das Bundeskartellamt sieht darin eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Paragrafen 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Da die Forderungen des Bundeskartellamtes auch die kommunalen Landesverbände sehr stark betreffen, wurde das weitere Vorgehen seit Januar 2014 mit diesen Verbänden abgestimmt und eine Arbeitsgruppe für die weitere Bearbeitung eingesetzt. Die „Arbeitsgruppe Kartell“ unter Beteiligung des Landes Baden-Württemberg sowie Vertreterinnen und Vertretern von Landkreis-, Städte- und Gemeindetag mit Begleitung durch eine fachlich versierte Anwaltskanzlei hat insbesondere die Stellungnahme des Landes vorbereitet und sechs verschiedene Organisationsmodelle ausgearbeitet. Auf dieser Basis erfolgten dann die weiteren Gespräche mit dem Bundeskartellamt.

In einer Stellungnahme des Bundeskartellamtes vom Mai 2014 zu den vorgelegten sechs Lösungsmodellen des Landes Baden-Württemberg erfolgte durch die Behörde die Festlegung, bei der anstehenden Organisationsänderung generell auch dafür Sorge zu tragen, dass alle Dienstleistungen im Körperschafts- und Privatwald kostendeckend angeboten werden und dabei insgesamt mehr Wettbewerb zugelassen wird.

Das jetzige Kartellverfahren geht zurück auf eine Beschwerde der Sägeindustrie aus dem Jahre 2002, das 2008 mit einer Verpflichtungszusage des Landes abgeschlossen wurde. Die verordneten Maßnahmen wurden zwischenzeitlich umgesetzt, haben jedoch nach Ansicht des Kartellamts nicht den erwarteten Erfolg gebracht. Deshalb hat das Bundeskartellamt unter anderem aufgrund von Beschwerden aus der Säge- und Holzindustrie aus dem Jahr 2011 ein neues Verfahren gegen das Land eröffnet. Entsprechende Verfahren gegen weitere Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen) sind angekündigt. Zusätzlich ist noch ein weiteres Kartellverfahren seit 2005 gegen das Land Brandenburg bzgl. Dienstleistungen für den Körperschafts- und Privatwald (sogenanntes „Dumpingverfahren“) anhängig.

Autor:
Holzi am 16. Jul. 2014 um 14:43 Uhr
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