Jeder Tischler sollte mit der Geschichte seines Berufes vertraut sein. Nicht nur, weil er damit einen Einblick in die Entwicklung, in das Leben seines Berufes erhält, sondern auch, weil ihm die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung seines Handwerkes klar werden soll.
Bis um 800 herum führte der Zimmermann auch alle Tischlerarbeiten aus. Erst um diese Zeit erwähnten alte Urkunden den Namen "schreyner". Anfangs noch eng mit dem Zimmerhandwerk verbunden, spaltete sich zunächst das Gewerbe der Kistler ab. Die ältesten überlieferten Möbel des Mittelalters, wie Betten, Bänke, Truhen als Bestandteile der Wände und fest eingebaute Schrankkasten, sind ihr Werk.
Während in Mittel- und Süddeutschland die Kistler Träger der Entwicklung des Tischlerhandwerks bleiben, wuchsen in Norddeutschland die Schntker (Schnitzler) und Kontor-(Cunthor)macher aus dem Kunstgewerbe hervor. Diese entzogen den Kistlern die feineren Arbeiten, vor allen Dingen die Rahmenkonstruktionen. Neben die zimmermannsmäßige Arbeit der Kistler tritt also die künstlerische Areit der Schnitker und Kontormacher, die in Norddeutschland die Führung an sich rissen. Im 17. Jahrhundert gingen die Kontormacher in den Schnitkern auf und auch die Kistler sahen sich, der Not gehorchend, gezwungen, in das Amt der Schnitker einzutreten. So war der Zusammenschluß aller Berufszweige der Tischler zum Tischlerhandwerk erfolgt.
Die Zimmerleute, seit jeher Handwerker mit einer engen Bindung zu ihren Traditionen, waren zunächst Zuschauer dieser Entwicklung. Als aber die Tischler in ihr Arbeitsgebiet eingriffen, setzten die Kämpfe um die Zuständigkeit der Arbeit ein. Die vielen Streitfälle gaben Veranlassung, Abgrenzungen der Arbeitsgebiete verzunehmen. So waren zunächst die Handwerksgeräte (Hobel und Leimtopf) äußere Zeichen der Spaltung der Tischler von den Zimmerleuten. Als später der wachsende Wohlstand statt der bis jetzt unbeweglichen nun bewegliche Möbel verlangte, war das Kennzeichen aller Zimmermannsarbeiten die Unbeweglichkeit, die Verbindung mit Festem, alsoo alle Arbeiten, die den Hausbau unmittelbar betrafen. Ferner gehörte dazu, was mit der Wand fest verbunden war, z.B. Bänke, Verschläge, Türen, Fenster, Fensterläden, Treppen, Geländer usw. Weiter wurde bestimmt, daß die Zimmerleute keine Werkstatt im Hause besitzen durften. Ihre Arbeiten mußten sie auf dem Bauplatze verrichten. Später nahmen die Tischler den Zimmerleuten aber doch die Herstellung der Türen, Fenster, Treppen usw. ab. Es bildete sich der Bautischler heraus. Das Zimmerhandwerk mußte sich mit konstuktiven Fachwerkbau, den Dachkonstruktionen und den groben Arbeiten begnügen.
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