Der Tischler stellt seine Zeichnungen ihrem Verwendungszwecke nach verschieden dar und unterscheidet:
Die Entwurfsskizze ist meist eine freihändig hergestellte Bleistiftskizze, womit der Handwerker seine Geedanken für das neu zu erstellende Möbelstück oder den gesamten Raum niederlegt. Die Entwurfsskizze kann in eine perspektivische Skizze übertragen werden, da diese für den Kunden, den Laien, anschaulicher und verständlicher ist. Des Entwerfens unkundige Tischler beziehen den Entwurf vom Innenarchitekten oder Möbelzeichner.
Die Maßstabskizze hat die Aufgabe, den Entwurf, den gegebenen Maßen des Raumes oder den Bedürfnissen entsprechend, aufzutragen. Die Maßstabskizze ist für den Kunden als Vorlage weniger geeignet, da sie schon ein gewisses Verständnis für technische Zeichnungen erfordert.
Die Maßstabskizze wird gewöhnlich im Maßstab 1:10, das ist der zehnte Teil der natürlichen Größe, im Normalriß aufgetragen.
Sehr einfache Gegenstände können mit Hilfe der Maßstabskizze vom Tischler angefertigt werden, schwierigere Arbeiten bedürfen einer Werkzeichnung.
Nach einer gegebenen Maßstabskizze soll jeder Tischler imstande sein, sich eine Werkzeichnung anzufertigen. Die Selbstanfertigung der Werkzeichnung durrch den Handwerker bietet den Vorteil eines besseren konstruktiven Aufbaues als es durch die Zeichnung von handwerksfremden und der fachgerechten Konstruktion der Möbel Unkundigen möglich ist.
Die Werkzeichnung des Tischlers wird nach bestimmten Regeln, die aus der Eigenart der Werkzeuge und der Arbeitsweise dieses Handwerks entsprungen sind, angelegt. Eine zünftige Werkzeichnung bietet für den ausführenden Handwerker während seiner Arbeit beträchtliche Vorteile, vorausgesetzt, daß er das "Lesen" der Werkzeichnung versteht, einer Kunst, der sich jeder Tischler eifrigst befleißigen sollte.
Die Sicherheit im "lesen" der Werkzeichnung ist die Grundlage und das Kennzeichen eines selbständig schaffenden Tischlers.
Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis