Nach Art des Zusammenbaues gibt es Latten-, Bretter-, gestemmte Rahmentüren und Sperholztüren und nach Art ihrer Beweglichkeit Flügel-, Pendel-, Schiebe- und Drehtüren.
Die Größe einfacher Türen beträgt 0,80 bis 1,00m in der Breite und 1,85 bis 2,20m in der Höhe. Keller-, Speisekammmer-, Boden-, Aborttüren sind 1,80m hoch und 0,60 bis 0,80m breit.
Lattentüren werden für Bodenverschläge, Kellerräume, usw. gebraucht. Sie bestehen aus 2,50 bis 4,00cm dicken und 5 bis 6,00cm breiten Latten, die in Abständen bis 5cm rostartig auf zwei Querlatten oder Spangen von 10 bis 12cm Breite aufgenagelt werden. Eine Strebe, die diagonal über die Tür läuft, verhindert ein Verschieben des Ganzen. Sie ist so anzuordnen, dass die nicht durch den Anschlag gestützte obere Ecke gegen ein Sinken geschützt ist. Die Verbindung erfolgt am besten durch schmiedeeiserne Nägel, die man der Rückseite in Richtung der Holzfaser umnietet.
Brettertür verwendet man als Keller- und Stalltür. Sie sind 2,5 bis 4cm dick und aus stumpf, gespundeten oder gestäbten Brettern hergestellt. Diese werden fest zusammengepresst und durch zwei 2,5 bis 4cm dicke Querleisten gehalten. In diese greift mit Versatz eine Strebe ein. Diese ist so anzuordnen, dass sie den Schub auf das untere Band überträgt. Die Verbindung zwischen Brettern und Querleisten bzw. Streben erfolgt durch Nägel oder Schrauben. Sind die Querleisten auf Grat eingeschoben, dann muss die Strebe um den Grat schwächer angenommen werden.
Gestemmte Rahmentüren bestehen aus Rahmen und Füllungen. Nach Anzahl der Füllungen unterscheidet man Ein-, Zwei-, Drei- usw. füllungstüren. Je nach Größe der Öffung sind sie ein- oder mehrteilig. Nach der Öffnungsrichtung spricht man von Link- und Rechtstüren. Die Tür werden dabei von der Seite betrachtet, nach der Sie aufschlagen. Die Innentür besteht aus Flügel, dem Futter und der Bekleidung.
Die glatten Türen haben die Füllungstüren verdrängt. Hierbei werden auf 20 bis 25mm dicken Blindrahmen, der wie jeder andere Rahmen gestemmt oder geschlitzt wird, 8 bis 10mm dicke Tischlerplatte geleimt. Damit diese genügend fest aufliegen und sich nicht durchbiegen, werden in Zwischenraum von 25 bis 30cm Querstücke in Blindrahmendicke eingefedert. Es genügt, wenn nur das in der Mitte liegende Stück mit einer durchgehenden Zapfen versehen wird. Für die Beleimung eigen sich Tischlerplatten am besten. Bei Verwendung von dünnen Serrplatten aus Schälfurnier müssen die Füllhölzer bis auf 3 bis 4cm Zwischenraum zusammenrücken, widrigenfalls eine Markierung der Rahmenhölzer durch Absperrung hindurch zu befürchten.
Bei Ausführungen in Edelholz werden die Sperrplatten vor dem Aufleimen mit dem Ansichtsholz umleimt und dann beidseitig furniert. Das Umleimen kann gespart werden, wenn Randverdoppelungen vorhanden sind, die vorstehen und auf die Fläche greifen.
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