Schleswig-Holstein verlängert Ausnahmegenehmigungen für Rundholztransporte



Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat die Erteilung von Ausnahmegenehmigung zum Transport von Windwurfholz infolge des Sturms „Christian“ bis zum 15. Oktober 2014 verlängert. Auf Antrag kann das zulässige Lkw-Gesamtgewicht bei Rundholztransporten auf bis zu 44 Tonnen erhöht werden.

Nach Angaben des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländlichen Raum sind deutlich mehr Mengen an Windwurfholz angefallen als zunächst angenommen. Bislang konnten in den Landesforsten erst 50 bis 60 Prozent des Sturmholzes aufgearbeitet und abtransportiert werden. Die Aufarbeitung der Schäden wird sich voraussichtlich noch bis Herbst 2014 hinziehen.

Unternehmen können eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen formlos per E-Mail oder postalisch beim zuständigen Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein beantragen. Dem Antrag sollte eine Kopie der entsprechenden Erlaubnis nach § 29 StVO beigefügt werden. Für die Verlängerung wird voraussichtlich eine Gebühr in Höhe von 65 Euro erhoben.

Mit der Ausnahmeregelung Anfang Januar 2014 folgten die Entscheidungsträger in Kiel den Forderungen der Deutschen Säge- und Holzindustrie (DeSH) und der Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher (AGR). Diese hatten die Landesregierung auf die Probleme des Windwurfholzes hingewiesen. Sturmholz muss möglichst effizient aufgearbeitet und abtransportiert werden, um Schädlinge und Wertverlust zu vermeiden.

Allein in Schleswig-Holstein hinterließ der Orkan „Christian“, der Ende Oktober 2013 über Norddeutschland wütete, Schätzungen zufolge eine Schadholzmenge von rund 400.000 Kubikmetern.

Autor:
Holzi am 05. Jun. 2014 um 07:47 Uhr
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