Die Umweltschutzorganisationen BUND, Forum Umwelt und Entwicklung, DNR, Greenpeace, NABU, Oro Verde, Pro Regenwald, Pro Wildlife, Robin Wood und WWF Deutschland warnen vor einem Rückschlag im Kampf gegen den weltweiten Handel mit illegalem Holz. Deutschland muss in diesem Jahr die neue europäische Holzhandels-Verordnung in nationales Recht umsetzen. Doch gerade habe ein Änderungsantrag am Gesetzentwurf im Bundestag das vorgesehene Strafmaß für die Einfuhr illegalen Holzes herabgesetzt und für massive Schlupflöcher gesorgt.
Die Umweltschutzorganisationen fordern die Vertreter der Länderkammer auf, sich bei ihrer Ausschusssitzung am kommenden Montag gegen Aufweichungen am deutschen Gesetzentwurf zu wenden und die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu empfehlen. Deutschland müsse für eine wirksame Eindämmung des illegalen Holzhandels sorgen und diesen unter Strafe stellen, so die Verbände. Als größter Markt in der EU trage Deutschland hier eine besondere Verantwortung.
Die neue EU-Holzhandelsverordnung tritt am 3. März 2013 in Kraft. Sie soll die Einfuhr und den Handel mit illegal geschlagenem Holz unterbinden. Für ihre Umsetzung in deutsches Recht sah der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung das Inverkehrbringen und die Einfuhr illegal geschlagenen Holzes als Straftatbestand vor. In letzter Minute brachte die Regierungskoalition einen Änderungsantrag mit massiven Aufweichungen ein, der gestern durch den Bundestag mit knapper Mehrheit angenommen wurde.
„Durch die Änderungen wird der Straftatbestand an zusätzliche Voraussetzungen wie ‚grober Eigennutz‘ und ‚beharrliche Wiederholung‘ geknüpft“, so Nina Grießhammer, Waldexpertin beim WWF. Im Ergebnis bliebe es bei einer Einstufung als bloße Ordnungswidrigkeit. „Die Bundesregierung verhindert damit eine wirksame Abschreckung und spielt kriminellen Holzhändlern in die Hände. Der Bundesrat muss das Gesetz in der jetzigen Form unbedingt stoppen“, so Griesshammer.
Nicola Uhde, Waldexpertin vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt: „Deutschland darf seine Glaubwürdigkeit bei der Bekämpfung des illegalen Holzhandels nicht verspielen. Sollte das Gesetz den Bundesrat wie von Schwarz-Gelb geplant passieren, würde ein jahrelanges Ringen um einen besseren Waldschutz im letzten Moment scheitern. Ehrliche Holzhändler, die um den Erhalt der Wälder besorgt sind, werden durch den jetzigen Entwurf benachteiligt.“
„Die Bundesregierung nimmt mit diesem Beschluss in Kauf, dass ein jahrelanger aufwändiger Prozess zur Eindämmung des illegalen Holzeinschlages untergraben wird“, sagt Andrea Cederquist, Waldexpertin von Greenpeace. „Das Gesetz darf den Bundesrat so nicht passieren. Deutschland darf nicht zulassen, dass der Handel mit illegalem Holz gesellschaftsfähig wird, sondern muss angemessene Strafen dafür vorsehen.“
Nach jahrelangen Diskussionen wurde am 20. Oktober 2010 die EU-Holzhandelsverordnung (Verordnung EU Nr. 995/2010) erlassen. Sie tritt am 3. März 2013 in Kraft und verbietet in der EU den Handel mit illegal geschlagenem Holz oder Produkten daraus. Wer Holz und Holzprodukte als Erster in der EU auf den Markt bringt (als so genannter „Erstinverkehrbringer“), muss deren legale Herkunft nachweisen.
Eine Schwäche der Verordnung liegt im Umfang der Produkte, auf die sie angewendet werden wird. Zwar umfasst sie nahezu alle Produkte, die unmittelbar aus Holz hergestellt werden, wie Möbel, Zellstoff und Papier, aber keine weiterverarbeiteten Druckerzeugnisse wie Bücher oder Magazine. Nichtsdestotrotz sehen die Umweltschutzorganisationen die Verordnung als wichtigen Schritt, um den Handel mit illegal geschlagenem Holz einzudämmen, sofern sie in den EU-Mitgliedsländern konsequent umgesetzt wird. In Deutschland wird die Verordnung durch eine Reform des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) umgesetzt.
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