Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat einen Fachkommentar zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen Tischlerarbeiten (ATV DIN 18355) veröffentlicht. Bei wichtigen Fragen im Tagesgeschäft hilft er Tischlern und Schreinern weiter.
„Der Fachkommentar macht die Anforderungen der ATV Tischlerarbeiten transparent“, erklärt BHKH-Präsident Günter Füllgraf. „Beispielsweise an Bauteile hinsichtlich der verwendeten Stoffe, an Möbel oder an die Abrechnungsmodalitäten.“ Gleichermaßen unterstütze er Ausschreibende und ausführende Betriebe. „Er schafft Klarheit, was in Leistungsbeschreibungen von Ausschreibungen aufgeführt sein muss - für Architekten ein nützlicher Leitfaden, für die Betriebe eine gute Kontrollmöglichkeit.“ Umgekehrt liege der Fall, wenn die Anforderungen an ordnungsgemäße Leistungen der Tischler und Schreiner beschrieben werden. „Hier können die Betriebe den Fachkommentar als Leitfaden verwenden“, so der BHKH-Präsident. Auch die jeweils anerkannten Regeln der Technik würden erläutert.
Die ATV Tischlerarbeiten gehören zu Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die VOB ist Vertragsgrundlage für Bauaufträge der öffentlichen Hand und kann auch bei privaten Aufträgen vereinbart werden.
Der Fachkommentar umfasst 82 DIN-A-5-Seiten, inklusive Schlagwortregister, und wurde von Experten geschrieben: dem Fachanwalt Bernhard Klein, dem Mitglied des BHKH-Präsidiums Lutz Lawer und dem Technik-Referenten des BHKH, Ralf Spiekers. Eingeflossen sind Erfahrungen aus Betriebsberatungen der BHKH-Landesverbände.
Bilanz Füllgraf: „Der Fachkommentar ist eine notwendige Ergänzung zur VOB.“ Beide Texte sind bei der HKH Service + Produkt GmbH, einer Tochter des BHKH, zu beziehen. Die aktuelle VOB-Sammelausgabe kostet 36 Euro, der Fachkommentar 29,50 Euro, jeweils zuzüglich Versand.
Comments
Hallo,
das mit der VOB ist so eine Sache. Meine Erfahrung zeigt, das die meisten Richtlinien und Grenzwerte so Platziert sind, das in meinen Augen eine schlechte Arbeit noch in den Grenzbereich hineinfallen. Ein Möbelstück nach den Grenzwerten der VOB angefertigt ist in meinen Augen (mein Chef ist meiner Meinung!) fast Pfusch!.
Sollten Gegenstimmen auftauchen, bin ich gern bereit einige Beispiele zu bringen.
Bei Terminsetzungen und Fristen im Neubau, wirt meistens vom Bauherrn nicht die Regelung aus der VOB genommen, sondern das BGB herangezogen. (Gewährleistung) Architekten haben auch schon diesen Vorteil entdeckt.
Michael Tischlermeister & Designer
"Es gibt mehr Werkzeug als Arbeiter, und von diesen mehr schlechte als gute!"
von; Jean de la Bruyerè.
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Hell.M um 12:03 UhrKommentar hinzufügen