Der Deutsche Bundestag hat am 04.07.2014 das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug verabschiedet. Dazu erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke:
"Der Bundestag setzt mit dem Gesetz ein deutliches Zeichen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Schlechter Zahlungsmoral und unverhältnismäßig langen Zahlungsfristen wird künftig ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Dieses mittelstands-freundliche Gesetz wird die Situation für viele Handwerksbetriebe verbessern. Denn gerade das Handwerk muss mit Material, Löhnen, Steuern und Sozialabgaben in Vorleistung treten und leidet beson-ders unter den finanziellen Folgen ausbleibender Zahlungen.
Es ist ein gutes Zeichen, dass der Bundestag dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt ist und vor allem unangemessenen Zahlungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Absage erteilt. Damit können sich marktmächtige Unternehmen nicht in ihren AGB Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen einräumen und damit eigene Liquidität auf Kosten des Kunden verschaffen."
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