Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz) bewertet den Regierungsentwurf zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts außerordentlich positiv. Dieser Regierungsentwurf liegt nunmehr seit dem 29. September vor. Der GD Holz begleitete dieses Verfahren bereits seit einigen Jahren und setzt sich mit Nachdruck für die Reform ein, die nun greifbar ist und nach Auffassung des Verbandes in die richtige Richtung geht.
Die vorgesehene Gesetzesänderung erfüllt viele Forderungen, die seitens der Wirtschaft gestellt worden sind. Besonders wichtig aus Sicht der Gläubiger ist die Verkürzung der Anfechtungsfrist auf vier Jahre (von aktuell zehn Jahren für sogenannte Deckungshandlung). Zudem soll der Insolvenzverwalter künftig die umfassende Beweislast für das Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen tragen, wenn mit dem Schuldner Zahlungsvereinbarungen getroffen oder Erleichterungen gewährt worden sind. Von großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch der Schutz der erhaltenen Leistungen, wenn der Gläubiger seine Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung realisiert hat.
Ein weiterer Meilenstein der geplanten Änderungen betrifft die Bargeschäfte. Die Insolvenzanfechtung soll weiter eingeschränkt werden, wenn Leistung und Gegenleistung in einem unmittelbaren Zusammenhang standen, wie es bei den Bargeschäften der Fall ist. In solchen Fällen soll die Leistung nur dann zurückzuzahlen sein, wenn der Händler positiv wusste, dass der Kunde zahlungsunfähig war.
Insgesamt bewertet der GD Holz die geplante Reform sehr positiv und sieht sich damit in der jahrelangen Arbeit für diese anstehende Reform bestätigt.
Comments
Auch wenn dieser Artikel schon etwas älter ist, wollte ich trotzdem einen Kommentar da lassen. Leider habe ich diesen Artikel erst jetzt gesehen. Gut geschrieben mit guten Infos! Danke!
Mike
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MikeMiller um 17:52 UhrKommentar hinzufügen