TG | DIN | |
A1 | Fichte, Tanne | |
Die Ware gilt als Blank, wenn sie weder rot noch blaustreifig, noch durch unsachgemäße Behandlung farbig geworden ist, Bei unbesäumter Ware können Faulstellen im Maß abgerechnet werden. |
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B1 | Kiefer und Wymouthkiefer | |
Die Ware gilt als blank, wenn sie frei von Bläue jeder Art ist, vereinzelt vorkommende Anbläue, die durch einen leichten Hobelstoß entfernt werden kann, bleibt unberücksichtigt, als angebläut, wenn die Anbläue nur hin und wieder (vereinzelt) vorkommt, als blau, wenn sie starker blau ist, als verdorben, wenn sie durch unsachgemäße Behandlung schwarz oder schimmelig geworden ist. |
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C1 | Lärche | |
Es gilt dasselbe wie unter A Ziffer 1 gesagt. | ||
Vergleich: Farbe des HolzesIm Anhang D der DIN EN 942 ist die Farbe des Holzes ein ästhetischer Aspekt und kommt hiermit auf den Kunden und nicht auf die Sortierung an. |
Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis