Die Äste im Holz | |||
TG | DIN | ||
A2 | Fichte, Tanne | 5.2 Äste und Astansammlungen (EN 942) | |
Äste gelten als klein, wenn sie nicht mehr als 2 cm kleinsten Durchmesser als mittelgroß, wenn sie nicht mehr als 4 cm kleinsten Durchmesser haben. Nach Rund- und Flügelästen wird nicht unterschieden.
Äste bis zu ½ cm kleinstem Durchmesser bleiben unberücksichtigt. Soweit nichts anderes bestimmt, darf der größere Durchmesser der Äste jeweils nicht mehr als das vierfache des zulässigen kleinsten Durchmesser Betragen Feste schwarze und schwarz umrandete Äste gelten als gesund, wenn sie einseitig mindestens zur Hälfte fest verwachsen sind. |
5.2.1 Typen Für die Größe und Verteilung der Äste und Astansammlungen gelten die in 5.2.3 und 5.2.4 beschriebenen Begrenzungen. Lose und ungesunde Äste sind nur auf verdeckten Flächen zulässig. Treten sie auf einer offenen Fläche auf, muß das Holz nach Abschnitt 6 ausgebessert werden. Kantenäste müssen den Anforderungen der beiden Flächen entsprechen, auf denen sie auftreten. ANMERKUNG: Kantenäste brauchen nicht ersetzt werden, wenn sie völlig gesund sind. 5.2.2 Messung Die Äste müssen nach dem in EN 1310 angegebenen „allgemeinen Verfahren“ gemessen werden. Wenn in der jeweiligen Produktnorm oder Produktvorschrift nicht anders festgelegt, wird das Grenzmaß als maximale Astgröße und als prozentualer Anteil der gesamten Breite oder Dicke des Holzfertigprodukts angegeben, auf dem der Ast oder Astansammlung auftritt. Der (normative) Anhang A beschreibt die Bestimmung der Maße der Holzfestigprodukte. Es dürfen weder einzelne Äste noch Astansammlungen das Grenzmaß überschreiten, das A) für die Holzklasse, B) für die ‚Flächenkategorie (verdeckt oder offen) in Anhang A angegeben wird. Diese Grenzmaße gelten auch für schicht- oder breiten verleimte Holzteile. 5.2.4 Verteilung Äste oder Astansammlungen mit einer Größe über 10mm müssen einen Abstand von etwa 150mm, gemessen in Längsrichtung, haben. Für alle Klassen gilt, daß die Astverteilung für Äste kleiner oder gleich 10mm keine Rolle spielt. |
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B2 | Kiefer und Wymoutskiefer | ||
Äste gelten als klein bei unbesäumter Ware, wenn der kleinste Durchmesser nicht mehr als etwa 1/10 der Brettmittenbreite beträgt. Sie dürfen jedoch 2 cm Durchmesser(a) haben; bei besäumter Ware, wenn sie ohne Rücksicht auf die Brettbreite nicht mehr als etwa 3 cm kleinsten Durchmesser haben Der größte Durchmesser(b) der unter a) und b) beschriebenen Äste darf nicht mehr als etwa das Vierfache des kleinsten Durchmesser, jedoch 8 cm betragen. Nach Rund- und Flügelästen wird nicht unterschieden. Äste bis 1 cm kleinstem Durchmesser bleiben unberücksichtigt. Das gilt nicht für astreine Seiten. Kleinere Zersetzungserscheinungen der Äste auf einer Seite des Brettes bleiben unberücksichtigt. Feste schwarze und schwarz umrandete Äste gelten als gesund, wenn sie einseitig mindestens zur Hälfte fest verwachsen sind. |
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C2 | Lärche | Anhang A (EN 942) | |
Es gilt dasselbe, wie unter A Ziffer 2 gesagt. Schwarzumrandete Äste gelten noch als gesund, sofern sie keine Loslösungserscheinungen aufweisen. |
Bestimmung der Maße von Bearbeiteten Einzelteilen Zur Bestimmung der Größe eines Astes in bezug auf die Fläche, auf der dieser Ast sichtbar ist werden die Maße der bearbeiteten Einzelteile gesehen. |
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Vermassung der Äste (Nach EN 1310) |
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Äste | |||
Im Sinne dieser Norm werden Äste in Schnittholz nach Form, Größe und Lage klassifiziert. Die Astgröße wird nach den weiter unten angegebenen Formeln berechnet und entweder in Millimeter oder als Prozentsatz eines Maßes der Seite, auf der der Ast erscheint, angegeben. Für die Messung von Ästen werden zwei Verfahren angegeben: das “allgemeine Verfahren“ zur Beurteilung des Erscheinungsbildes sowie das “alternative Verfahren“, bei welchem die Festigkeit zu beurteilen ist. Bei geforderter Festigkeitssortierung gilt für eine visuelle Beurteilung EN 518 und für eine maschinelle Sortierung EN 519. Bei Anwendungen der Norm ist zu vermerken, ob das allgemeine oder das alternative Verfahren herangezogen wurde | |||
4.1 Allgemeines Verfahren | |||
Jeder Ast ist einzeln zu berücksichtigen. Je nach Sortierregel sind Äste auf der gesamten Breit- oder Schmalseite(n) oder auf einem Teil davon zu messen. Es ist der kleinere und der größere nach der Formel zu berechnen( Anmerkung: In den Sortiernormen ist die Maximalgröße jeder Astform sowie die Höchstzahl der größten Äste je Form pro Prüfstück oder pro Längeneinheit angegeben. Für kleinere Äste kann eine größere Anzahl zulässig sein, wobei jedoch die Summe der Astgrößen das Produkt aus zulässiger Größe und zulässiger Anzahl größter Äste nicht überschreiten sollte ( d ). Dieses Verfahren darf nurangewendet werden, wenn dies in der Sortiernorm vermerkt ist. |
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4.1.1 Alternatives Verfahren | |||
Dieses Verfahren gilt nicht für unbesäumtes Schnittholz. Parallel zu einer Seite angeschnittene Äste sind auf dieser Seite nicht zu berücksichtigen. Die Astgröße ergibt sich aus der rechtwinklig zur Holzstück- Längsachse zu messenden Breite des Astes oder der Astansammlung. | |||
Vermaßung von Ästen nach TG | |||
Vermaßung nach DIN EN 1310 | |||
Bitte in der DIN 1310 nachschauen | |||
Der Vergleich der Vermassung der Äste | |||
Die Vermassung ist gleich in beiden Verfahren. Der Unterschied liegt in der Menge und Größe der Äste je Holzstück. Dieses ist bei dem Einkauf von Schnittholz oder Blockware zubeachten. Die Vermessung der Äste ist in der DIN EN 1310 Abschnitt 4.1.1.1 bis 4.1.1.8 für Allgemeines Verfahren. Das Alternatives Verfahren in der DIN EN 1310 Abschnitt 4.1.2.1 bis 4.1.2.7 gibt es in der TG nicht. Das alternative Verfahren ist auch eher ein Meßverfahren für Maschinen, da sie sehr einfach gehalten ist. Hier ist zu sagen, daß die Normklassen genauer unterscheiden als dieses in der Klassensortierung der TG ist. | |||
Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis