Wiederaufforstung
Neubegründung von Wald auf Kahlflächen im Wald. Nach dem Landeswaldgesetz besteht zur Wiederaufforstung die Pflicht innerhalb von 3 Jahren.
Quelle: www.wald-online-bw.de

Die Literatur und Quellen aus den die Texte entstanden sind, findet man unter Literaturnachweis



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