Für die Oberfläschenbehandlung von Holzbodenbelegen wie unter anderem Parkett, wurde eine neue Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik erwirkt. So soll der Gesundheitlicheschutz sowie die Umwelt geschützt werden. So dürfen ab den 01.01.2011 keine Vor-Ort-Behandlungen mehr ohne abZ verwendet werden.
Das heißt das die Bauabnahme und die Bezahlung kann vom Auftraggeber verweigert werden.
Wer nun vorausschauend seinen Kunden unbedenkliche Bodenbeschichtungen anbieten möchte, sollte zu Hartwachs-Ölen von der Firma OSMO greifen, das Sortiment von OSMO wurde zum größten Teil schon umgestellt und haben die erforderliche DIBt-Zulassung.www.schneidemühle.de
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