Am 03.03.2010 fand beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Berlin ein Expertenworkshop zur Anwendung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in der Holzindustrie statt. Eingeladen hatte das Deutsche Biomasse Forschungszentrum (DBFZ) in die Räume des BMU. „Das Sympathische an Ihrer Branche ist die doppelte Vorreiterrolle im Klimaschutz durch CO2-Vermeidung und CO2-Speicherung, verbunden mit dem Potential für zusätzliche Stromerzeugung aus Biomasse.“ so Dr. Bernhard Dreher aus dem für das EEG zuständigen Referat des BMU und Moderator des Workshops.
Die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der Sägeindustrie ist deshalb so ressourcenschonend, weil durch die Schnittholztrocknung eine erhebliche Wärmesenke gegeben ist, das niedrige Temperaturniveau der Prozesswärme einen sehr hohen Wirkungsgrad der Heizkraftwerke ermöglicht und der Brennstoff in Form von Rinde und Sägeresthölzern direkt vor Ort, ohne lange Transportwege, anfällt. Trotzdem bestehen aus Sicht der Sägeindustrie beim EEG im Vergleich zu anderen Branchen Benachteiligungen. Um diese Probleme zu erörtern, lud das DBFZ Fachexperten sowie Vertreter der Säge- und Holzwerkstoffindustrie ein.
Die Präsentationen der vier Unternehmen der Sägeindustrie zeigten bei allen Unterschieden klar die gemeinsamen Probleme bei der Anwendung des EEG auf, der Vertreter der Holzwerkstoffindustrie machte zusätzlich auf die Konkurrenz zwischen der stofflichen und energetischen Verwendung des Rohstoffs Holz aufmerksam. Carsten Doehring, Sprecher des Arbeitskreises Kraft-Wärme-Kopplung im Bundesverband Säge- und Holzindustrie Deutschland e.V. (BSHD) fasste zum Abschluss die Kernprobleme für die Branche zusammen: „Die unklare Auslegung des EEG zum Nawaro-Bonus auf Rinde, das Ausschließlichkeitsprinzip für den Nawaro-Bonus und das Fehlen der Schnittholztrocknung auf der Positivliste für den KWK-Bonus sind die größten Hindernisse für weitere Investitionen in Biomasseheizkraftwerke in der Sägeindustrie“.
Doehring zur Bewertung des Workshops: „Wir können mit dem Ergebnis zufrieden sein. Beim Nawaro-Bonus für Sägewerksrinde erhoffen wir uns eine schnelle Klarstellung durch das Votum der EEG-Clearingstelle, der eine entsprechende Anfrage vorliegt. Zur Berechtigung des KWK-Bonus für die Schnittholztrocknung bestand im Workshop Einigkeit, sodass wir auch hier optimistisch sind bezüglich einer Neuregelung des Ausschließlichkeitsprinzips im EEG. Es bestehen damit gute Chancen, dass unsere Branche auch in Zukunft mit dem Bau von KWK- Anlagen zur CO2-Reduzierung beitragen kann.“
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